Diese Anleitung gibt Ihnen eine Hilfestellung betreffend die verschiedenen Arten dualer Studiengänge. Teilnehmer dualer Studiengänge gelten nicht als ordentliche Studierende (Werkstudenten), sondern sind während des gesamten Studiums – sowohl in der Praxis- als auch der Studienphase – in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
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