Für die Mitarbeiter, die zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 neu eingestellt wurden, haben die Tarifvertragsparteien folgende Systematik angewandt:

  • Erfolgte die Eingruppierung in die Entgeltgruppen 2 bis 8

    1. sah die jeweilige Fallgruppe der bisherigen Vergütungsgruppe nach Anlage 2 Teil B TVÜ-DRK einen Bewährungsaufstieg bis zu 2 Jahren vor, wurde die Fallgruppe unmittelbar in die (höhere) Vergütungsgruppe – analog eines bereits erfolgten Bewährungsaufstiegs- zugeordnet.
    2. sah die jeweilige Fallgruppe einen Bewährungsaufstieg zwischen 2 und 5 Jahren vor, wurde die Fallgruppe einer neu gestalteten Entgeltgruppe (dies betrifft die Entgeltgruppen 4, 6a und 7) zugeordnet, die wie folgt gestaltet wurde:

      • Die Tabellenwerte der Stufen 1 und 2 entsprechen den Tabellenwerten der Stufen 1 und 2 der niedrigeren Entgeltgruppe.
      • Der Tabellenwert der Stufe 3 wurde aus einem Zwischenwert zwischen der niedrigeren und höheren Entgeltgruppe gebildet
      • Die Tabellenwerte der Stufen 4 bis 6 entsprechen den Tabellenwerten der Stufen 4 bis 6 der höheren Entgeltgruppe
    3. sah die jeweilige Fallgruppe einen Bewährungsaufstieg über 5 Jahren vor, wurde die Fallgruppe einer neu gestalteten Entgeltgruppe (dies betrifft Entgeltgruppen 6b und 7a) zugeordnet, die wie folgt gestaltet wurde:

      • Die Tabellenwerte der Stufen 1 bis 3 entsprechen den Tabellenwerten der Stufen 1 bis 3 der niedrigeren Entgeltgruppe.
      • Die Tabellenwerte der Stufen 4 bis 6 entsprechen den Tabellenwerten der Stufen 4 bis 6 der höheren Entgeltgruppe.
 
Neue EG 6a Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
  EG 5
Stufe 1
EG 5
Stufe 2
Mittelwert
EG 5
Stufe 3/
EG 6
Stufe 3
EG 6
Stufe 4
EG 6
Stufe 5
EG 6
Stufe 6
 
Neue EG 6b Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
  EG 5
Stufe 1
EG 5
Stufe 2
EG 5
Stufe 3
EG 6
Stufe 4
EG 6
Stufe 5
EG 6
Stufe 6
  • Erfolgte die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 bzw. sah die Fallgruppe einen Bewährungsaufstieg nach Entgeltgruppe 9 vor, wurden die Fallgruppen entsprechend § 14 Abs. 3 TVÜ-DRK der Entgeltgruppe 9, 9a oder 9b zugeordnet.

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