Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an die Obersten Bundesbehörden „Abschluss der Tarifverhandlungen zu einem Digitalisierungstarifvertrag, hier: Hinweise zur Anwendung und Durchführung“, Az.: D5-31000/19#7 Berlin, vom 31.8.2021.

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