Der Digitalisierungsvertrag ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten und kann frühestens zum 31.12.2025 gekündigt werden. Da eine Nachwirkung nicht ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die Tarifregelungen auch im Falle einer Kündigung des DigiTV gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter, bis sie durch eine anderweitige Abmachung ersetzt werden.

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