Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt, oder Beschäftigte, bei denen eine Qualifizierung für die Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, haben bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Qualifizierung, aber auch eine Verpflichtung, an der Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Damit wird ein Anspruch geschaffen, der über den Anspruch auf ein regelmäßig zu führendes Qualifizierungsgespräch nach § 5 TVöD hinausgeht.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen sind:

  • Digitalisierungsmaßnahme nach § 1 DigiTV
  • Betroffenheit des Arbeitsplatzes des Beschäftigten
  • Erforderlichkeit der Qualifikation für die Durchführung einer Maßnahme zur Arbeitsplatzsicherung nach § 2 DigiTV oder die Einarbeitung in eine wesentlich geänderte Tätigkeit.

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