Das Gesetz zur Tarifeinheit hat bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens massive Kritik erfahren. Namhafte Rechtswissenschaftler haben erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert.[1] Mehrere berufsspezifische Gewerkschaften – insbesondere der Marburger Bund, die dbb tarifunion, die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) – haben umgehend nach Veröffentlichung des Tarifeinheitsgesetzes im Bundesgesetzblatt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zudem haben die Gewerkschaften eine einstweilige Anordnung beantragt, mit dem Ziel, das Gesetz zunächst nicht anzuwenden.[2] Mit dem Tarifeinheitsgesetz werde ein elementarer Grundsatz der Verfassung ausgehöhlt und kleineren Gewerkschaften die Möglichkeit genommen, notfalls per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, so der VC-Präsident. Auch der DJV strebt eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht an.

Letztlich wird also das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müssen, ob das Gesetz zur Tarifeinheit verfassungsgemäß ist. Die Entwicklung in der Rechtsprechung bleibt abzuwarten.

Wegweisend – möglicherweise auch für andere Branchen – könnte der am 1.7.2015 in der Schlichtung in den Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erzielte Kompromiss sein: Dort haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass das Tarifeinheitsgesetz bis zum Jahre 2020 bei der Deutschen Bahn keine Anwendung findet.

[1] Vgl. z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Universität Bonn und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Rechtsgutachten "Gesetzlich auferlegte Tarifeinheit als Verfassungsproblem", erstellt im Auftrag der Gewerkschaft Marburger Bund, Handelsblatt vom 5.9.2014; Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn, Stellungnahme bei Haufe, 8.9.2014; Prof. Dr. Thomas Dieterich, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Stellungnahme Berliner Zeitung vom 10.12.2014.

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