Bei vielen Arbeitnehmern war jedoch kein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, auch weil oftmals kein geeignetes, (fast) ausschließlich beruflich genutztes und abgetrenntes Zimmer bereitstand. Deshalb wurde 2020 eine "Homeoffice-Pauschale" von 5 EUR pro Tag (max. 600 EUR pro Jahr) eingeführt. Damit konnten "Homeoffice-Kosten" für bis zu 120 Arbeitstage pauschal in den Fällen abgezogen werden, in denen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorlagen und der Steuerpflichtige an diesen Tagen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hat. Die Regelung galt befristet für die Jahre 2020 bis 2022.

Dauerhafte Gewährung und Erhöhung seit 2023

Inzwischen wurde die Pauschale entfristet und wird seitdem unabhängig von der Pandemie dauerhaft in Steuererklärungen anerkannt. Für jeden Kalendertag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, kann seit 2023 für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung ein Betrag von 6 EUR pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage (max. 1.260 EUR im Jahr), abgezogen werden.[1]

Durch die Pauschale sind Raum- und Ausstattungskosten für das Homeoffice abgegolten. Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telefon-/Internetkosten sind jedoch neben der Homeoffice-Pauschale abziehbar.[2]

 
Achtung

0,03-%-Monatspauschale muss trotz Homeoffice angesetzt werden

Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, so findet die monatliche Zuschlagsregelung (0,03-%-Regel) auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird, z. B. aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice.

Bei entsprechendem Nachweis ist jedoch eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer entweder im Lohnsteuerabzugsverfahren (neuerdings auch rückwirkend) oder bei der Einkommensteuererklärung möglich.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge