Der Deutsche Bundestag hat am 23.4.2020 das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 15.5.2020 gebilligt.

Das Gesetz enthält u. a. eine Ermächtigung für eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld:

Die Bundesregierung wird ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern. Die Verordnung ist zeitlich zu befristen.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere eine etwaige Umsetzung der Ermächtigung durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung.

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