Können weiter Ausnahmevereinbarungen getroffen werden?

3.1 Austrittsabkommen

Ausnahmevereinbarungen können im Rahmen des Austrittsabkommen weiter geschlossen werden, sofern Sachverhalte vor dem 1.1.2021 begonnen haben.

Wer ist für den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung zuständig?

Für den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist auf deutscher Seite der GKV-Spitzenverband, DVKA, zuständig.

3.2 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage zum Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten in diesen Fällen die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.

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