Die Mitgliedverbände der VKA können Bezirkstarifverträge mit den Landesbezirken von ver.di abschließen, soweit in diesem Tarifvertrag eine Regelung nicht getroffen ist oder eine bezirkliche oder wahlweise eine bezirkliche oder betriebliche Regelung vorgesehen ist. Das gleiche gilt für die in diesem Tarifvertrag vorgesehenen Sondervereinbarungen, soweit und solange die Tarifvertragsparteien diese nicht selbst abschließen. Die Mitgliedverbände der VKA und die Landesbezirke von ver.di können im Rahmen ihrer Zuständigkeit einzelne Angelegenheiten der betrieblichen Regelung überlassen.

Protokollerklärung:

In den Fällen, in denen eine betriebliche Regelung vorgesehen ist, ist auch ein bezirklicher Tarifvertrag oder eine Delegation auf den einzelnen Arbeitgeber und die zuständigen Bezirke von ver.di möglich. In den Fällen, in denen wahlweise eine bezirkliche oder betriebliche Regelung vorgesehen ist, soll diese Regelung zwischen den Mitgliedverbänden der VKA und den Bezirksverwaltungen der ÖTV getroffen werden, sofern sie dieses Recht nicht dem einzelnen Arbeitgeber und demzuständigen Bezirk von ver.di überlassen.

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