Anspruchsberechtigt sind

  • Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte,
  • zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte,
  • in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte,
  • andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,
  • Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte,

die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben.

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