Anspruchsberechtigt sind
- Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte,
- zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte,
- in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte,
- andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,
- Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte,
die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben.
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