Am 20.12.1996 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft getreten. Durch sie soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit an Bildschirmgeräten gewährleistet werden.

Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt für die an Bildschirmarbeitsplätzen Beschäftigten, soweit sie ein Bildschirmgerät als wesentlichen Bestandteil ihrer Arbeit benutzen. Sie verpflichtet den Arbeitgeber zu bestimmten Maßnahmen in bezug auf die Arbeitsplatzbeurteilung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten. Dabei hat der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten.

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