Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor |
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Direktorin, Direktor der Zentralstelle der Forstverwaltung |
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Direktorin, Direktor des Landeshauptarchivs Koblenz |
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Direktorin, Direktor des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz |
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Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen 3) |
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Leitende Medizinaldirektorin, Leitender Medizinaldirektor |
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Ministerialrätin, Ministerialrat 1) 2) |
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Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz |
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1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3.
2) Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 v. H. der Gesamtzahl der für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte ausgebrachten Planstellen nicht überschreiten.
3) Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16.
4) Erhält als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamtes für Steuern eine Amtszulage nach Anlage 8.
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