Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W 1 erhalten, wenn sie sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt haben (§ 55 Abs. 1 des Hochschulgesetzes), ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit eine Zulage in Höhe von monatlich 270,84 Euro.

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