Entscheidungsstichwort (Thema)

Anerkenntnisurteil

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach Anerkenntnis durch den Beklagten in der Revisionsinstanz ist gemäß § 307 Abs. 1 ZPO die beantragte Rechtsfolge auszusprechen und die Kostenentscheidung gemäß §§ 91 f. ZPO zu treffen.

 

Normenkette

ZPO § 307

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Urteil vom 01.11.2002; Aktenzeichen 19 Sa 940/02)

ArbG Berlin (Urteil vom 08.03.2002; Aktenzeichen 40 Ca 5746/01)

 

Tenor

  • Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 2002 – 19 Sa 940/02 – im Kostenanspruch und insoweit aufgehoben, als die Widerklage der Beklagten hinsichtlich der Hauptforderung und der Zinsen ab 29. Juni 2002 abgewiesen wurde.
  • Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 12.658,65 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2002 zu zahlen.
  • Die Klägerin hat die Kosten erster Instanz zu 11/18, die Beklagte hat sie zu 7/18 zu tragen.

    Die Klägerin hat die Kosten zweiter Instanz zu 8/9, die Beklagte hat sie zu 1/9 zu tragen.

    Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben ua. darüber gestritten, ob die Klägerin 12.658,65 Euro nebst Zinsen an die Beklagte zurückzuzahlen hat, die die Beklagte nach Verurteilung in erster Instanz leistete. Das Landesarbeitsgericht hat die entsprechende Widerklage abgewiesen. Mit der vom Bundesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgte die Beklagte den Rückzahlungsanspruch weiter. In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat die Klägerin den Anspruch anerkannt. Die Beklagte hat entsprechendes Anerkenntnisurteil beantragt. Gemäß § 307 Abs. 1 ZPO war die beantragte Rechtsfolge auszusprechen und bei der Kostenentscheidung gem. §§ 91 f. ZPO zu berücksichtigen.

 

Unterschriften

Dr. Freitag, Fischermeier, Marquardt, Thiel, Ließ

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1150715

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge