Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung von Schulhausmeister

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei der Eingruppierung von Schulhausmeistern werden nur Räume berücksichtigt, die Unterrichtszwecken dienen.

2. Zu den "Unterrichtsräumen" im tariflichen Sinne zählen auch Gruppenräume der Schulen, sofern sie eine selbständige räumliche Einheit bilden und darin Unterricht stattfindet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob darin geschlossene Klassenverbände unterrichtet werden.

 

Normenkette

BAT Anlage 1a; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 24.11.1983; Aktenzeichen 4 Sa 94/83)

ArbG Berlin (Entscheidung vom 15.06.1983; Aktenzeichen 22 Ca 19/83)

 

Fundstellen

RdA 1986, 137

AP Nr 111 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (LT1-2)

PersV 1991, 134 (K)

RiA 1986, 178-178 (T)

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