Leitsatz (redaktionell)

Der Zweck des FeiertLohnzG § 1 verbietet nicht generell, die Feiertagsvergütung durch einen Zuschlag zum laufenden Stundenlohn zu pauschalieren.

2: Eine Vereinbarung, durch die der Feiertagslohn in Form einer Pauschale gewährt wird, muß jedoch von vornherein eindeutig erkennen lassen, daß die Pauschale geeignet ist, den Anspruch - auch zeitgerecht - auszugleichen.

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 24.11.1972; Aktenzeichen 4 Sa 228/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438779

BB 1974, 136

DB 1974, 193-194 (LT1-2)

BetrR 1974, 171

AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG (LT1-2), Nr 31

AR-Blattei, ES 710 Nr 39

AR-Blattei, Feiertage Entsch 39

ArbuR 1974, 94

EzA § 1 FeiertagsLohnzG, Nr 17

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