Leitsatz (redaktionell)
Kurze Warnstreiks zur Unterstützung von Tarifvertragsverhandlungen nach Ablauf der Friedenspflicht sind zulässig, wenn sie von der Gewerkschaft getragen sind.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 437382 |
BAGE 28, 295-302 (LT1) |
BAGE, 295 |
DB 1977, 824-825 (ST1) |
NJW 1977, 1079 |
AP, Arbeitskampf |
EzA, Arbeitskampf Nr 19 |
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