Während der fachtheoretischen Studienabschnitte ist die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs- und Studienzeit und die tägliche Ausbildungs- und Studienzeit durch die jeweils einschlägige Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnung vorgegeben (Abs. 1 Satz 1). Zu den fachtheoretischen Studienabschnitten gehören die Zeiten der Lehrveranstaltungen an der Hochschule (z. B. Vorlesungszeiten) und die Zeiten für das Selbststudium. An lehrveranstaltungsfreien Tagen im Vorlesungs- bzw. Lehrveranstaltungszeitraum findet grundsätzlich keine berufspraktische Ausbildung statt. Gleichwohl gelten diese Tage nicht als arbeitsfreie Tage, da sie grundsätzlich zur Vor- und Nachbereitung des Vorlesungsstoffs, der Anfertigung von Haus- und Studienarbeiten bzw. zur Prüfungsvorbereitung zu nutzen sind.

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