Aus der Beschränkung des TVSöD auf ausbildungsintegrierte duale Studiengänge ergibt sich, dass der TVSöD keine Anwendung findet für Studierende, die

  • ein praxisintegriertes duales Studium absolvieren,
  • ausbildungsbegleitend oder berufsintegriert bzw. berufsbegleitend studieren.
 
Hinweis

Für Studierende in einem praxisintegrierten dualen Studium sowie in einem sich hieran unmittelbar anschließenden Masterstudium enthält die Richtlinie des Bundes in den Abschnitten II und III unverbindliche Regelungen. Im Bereich der VKA findet für Studierende, die ein praxisintegriertes duales Studium absolvieren, die "VKA-Richtlinie für praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich Verwaltung (Studienrichtlinie TVöD-V)" Anwendung (siehe auch Ziffer 1.5.4).

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