Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 1026 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tarifverträge, Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen) zum Nachteil der Auszubildenden abbedungen werden (§ 25 BBiG).

Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019[2] ist das Berufsbildungsgesetz an die seit 2005 eingetretenen Entwicklungen und Trends der beruflichen Bildung in Beziehung zum gesellschaftlichen Rahmen angepasst worden. Ein wesentliches Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen. Weitere wichtige Bestandteile der BBiG-Novelle sind die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, eine Ausweitung der Regelungen des § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz zur Freistellung von minderjährigen Auszubildenden auf volljährige Auszubildende, verbesserte Teilzeitregelungen, eine größere Durchlässigkeit bei "gestuften" Ausbildungen sowie mehr Flexibilität für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer.

Ebenfalls rechtliche Bestimmungen zur Berufsbildung enthalten das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HandwO), die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)[3], das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)[4], das Sozialgesetzbuch III, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und Weiterbildungsgesetze der Länder.[5]

Die Rechtsgrundlage des 2. Lernorts, der Berufsschule, sind die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer, da diesen gem. Art. 30, 70 GG insoweit die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Die Schulgesetze regeln Fragen zur Schulpflicht und zum Berufsschulwesen.

[1] Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes v. 4.5.2020 (BGBl I S. 920).
[2] BGBl I S. 2522.
[3] Der Beitrag berücksichtigt des BPersVG in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes v. 9.6.2021 (BGBl. I S. 1614).
[4] Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes v. 12.8.2020 (BGBl I S. 1936).
[5] Quelle: Berufsausbildung in Deutschland, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

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