Bei Auflösungsverträgen mit ausländischen Arbeitnehmern muss sichergestellt werden, dass sie den Vertrag verstehen. Ggf. ist ein Dolmetscher heranzuziehen.[1] Das kann auch ein Arbeitskollege sein.

Im Prozess muss derjenige, der sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag beruft, dessen ordnungsgemäßes Zustandekommen darlegen und beweisen. Das wird meist der Arbeitgeber sein. Es muss also ggf. bewiesen werden können, dass der Arbeitnehmer das Angebot (meist den Vertragstext) auch verstanden hat. Im Hinblick darauf kann es schon einmal vorkommen, dass ein Arbeitnehmer die deutsche Sprache im Prozess wesentlich schlechter beherrscht als zuvor. Ein bei Vertragsschluss fürsorglich hinzugezogener Dolmetscher kann dann aber als Zeuge bestätigen, dass der betroffene Arbeitnehmer den Inhalt des Vertrags verstanden hat.

[1] So zutreffend Welslau/Haupt in HzA Gruppe 1, Rz. 2012.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge