Entscheidungsstichwort (Thema)

Bedenkzeit von Abschluß eines Aufhebungsvertrags

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einzuräumen und ihn auf sozialrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages aufmerksam zu machen, wenn die Initiative zum Aufhebungsvertrages von Arbeitgeber ergriffen wird.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Hamburg unter dem Aktenzeichen 5 Sa 20/91.

 

Normenkette

BGB §§ 305, 611; AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.01.1992; Aktenzeichen 2 AZR 412/91)

LAG Hamburg (Urteil vom 03.07.1991; Aktenzeichen 5 Sa 20/91)

 

Fundstellen

BB 1991, 625

BB 1991, 625 (L1)

ArbuR 1991, 347 (L1,S1)

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