Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Lohnbestandteile bei Nichtbeachtung des zwingenden Mitbestimmungsrechts

 

Orientierungssatz

1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, daß auch ihm die generell im Betrieb des Arbeitnehmers weitergegebene tarifliche Lohnerhöhung gewährt wird, wenn der Arbeitgeber diese Lohnerhöhung dem überwiegenden Teil der Arbeitnehmer zahlte, sie jedoch bei einigen auf übertarifliche Lohnbestandteile anrechnete und er hierbei das Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG verletzte.

2. Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt unter dem Aktenzeichen 3 Sa 906/89.

 

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.08.1991; Aktenzeichen 1 AZR 327/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444084

DB 1989, 2131-2131 (T)

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