Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Lohnbestandteile bei Nichtbeachtung des zwingenden Mitbestimmungsrechts
Orientierungssatz
1. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, daß auch ihm die generell im Betrieb des Arbeitnehmers weitergegebene tarifliche Lohnerhöhung gewährt wird, wenn der Arbeitgeber diese Lohnerhöhung dem überwiegenden Teil der Arbeitnehmer zahlte, sie jedoch bei einigen auf übertarifliche Lohnbestandteile anrechnete und er hierbei das Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG verletzte.
2. Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt unter dem Aktenzeichen 3 Sa 906/89.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444084 |
DB 1989, 2131-2131 (T) |
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