Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsbegehung
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber ist gemäß § 80 Abs 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat jederzeit ohne Begleitung durch die Geschäftsleitung zum Zwecke der Betriebsbegehung nach Abmeldung beim jeweiligen Vorgesetzten durch das begehende Betriebsratsmitglied oder die begehenden Betriebsratsmitglieder Zugang zu allen Arbeitsplätzen zu gewähren.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443584 |
AiB 1988, 187-187 (LT1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen