Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung für eine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird.

Wird ein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, so zielt der § 158 SGB III darauf ab, einen Doppelbezug von Arbeitslosengeld einerseits und einer Entlassungsentschädigungen, wie z. B. Abfindungen, andererseits zu vermeiden. Der Gesetzgeber vermutet in diesen Fällen unwiderlegbar, dass ein Teil der Abfindung immer auch eine verdeckte Entgeltzahlung für die vorgezogene Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält. Insoweit erleidet der Arbeitslose durch die erhaltene Entlassungsentschädigung keinen Verdienstausfall, sodass er das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung nicht benötigt.

Durch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Die Anspruchsdauer wird hierdurch nicht gekürzt.

Die Ruhenswirkung nach § 158 SGB III kann gleichzeitig durch andere Ruhenstatbestände (z. B. Sperrzeit) überlagert werden. Sofern neben dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gem. § 158 SGB III auch der Eintritt einer Sperrzeit festgestellt wird, vermindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit.

Soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Hat der Verpflichtete die Entlassungsentschädigung trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an eine dritte Person gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Damit wird sichergestellt, dass eine Doppelversorgung des Arbeitslosen mit Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge