Ein Streik ist nur dann zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert und durchgeführt wird.[1] Jeder Streik und jede Aussperrung in einer Auseinandersetzung um einen Verbandstarifvertrag bedürfen eines Vorstandsbeschlusses der jeweiligen Koalition. Die Gegenseite muss von einem solchen Vorstandsbeschluss Kenntnis bekommen, um zu erkennen, ob es sich um eine zulässige oder eine unzulässige Arbeitskampfmaßnahme handelt, da sich hiernach die Reaktion der Gegenseite richtet.[2] Die hinreichende Unterrichtung der Gegenseite über das Vorliegen und die Art einer Arbeitskampfmaßnahme folgt aus dem arbeitsrechtlichen Gebot der fairen Kampfführung. An die Unterrichtung sind keine hohen Anforderungen zu stellen, sodass eine förmliche Mitteilung nicht erforderlich ist.

Ein Streik, der nicht von einer Gewerkschaft getragen wird, ist rechtswidrig. Gewerkschaften können ohne sie begonnene, sog. "wilde" Streiks legalisieren, indem sie sie billigen und weiterführen mit der Folge, dass der Streik von Anfang an als rechtmäßig gilt.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge