Hochschuldozentin, Hochschuldozent1)

 

Oberassistentin, Oberassistent1)

 

Oberingenieurin, Oberingenieur

 

Professorin, Professor 2)
  • an einer Fachhochschule
  • an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Fachhochschulstudiengängen, soweit überwiegend in diesen tätig
Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 3)

 

Professorin, Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule 3)
  • an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule
  • soweit überwiegend in Studiengängen tätig, in denen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen und der Fachhochschulen miteinander verbunden werden 4)
Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 3)
  • an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule 5)

1) Erhält eine Stellenzulage nach Anlage 10, soweit als Oberärztin oder Oberarzt einer Hochschulklinik tätig.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 3 (kw).

3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 3 (kw) oder C 4 (kw).

4) Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist.

5) Soweit die Hochschule das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt.

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