Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 EUR monatlich (§ 8 Abs. 8 Satz 1).

Teilzeitbeschäftigten, die ständig Schichtarbeit leisten, steht die Schichtzulage nach TV-L nur anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit zu.[1] Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Beitrag Teilzeit, dort: Ziffer 4.2.2, Schicht- und Wechselschichtzulagen, verwiesen.

Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 EUR pro Stunde (§ 8 Abs. 8 Satz 2).

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen ständiger und nicht ständiger Schichtarbeit wird auf die Ausführungen zur Wechselschichtarbeit oben, Ziffer 2.1.1 verwiesen.

Die Schichtzulage ist nicht dynamisch ausgestaltet. Sie wird bei allgemeinen Tarifänderungen damit nicht erhöht.

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