Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 EUR monatlich (§ 8 Abs. 6 Satz 1).

Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 EUR pro Stunde (§ 8 Abs. 6 Satz 2).

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen ständiger und nicht ständiger Schichtarbeit wird auf die Ausführungen zur Wechselschichtarbeit Ziffer 3.1.1 verwiesen.

Die Schichtzulage ist nicht dynamisch ausgestaltet. Sie wird bei allgemeinen Tarifänderungen damit nicht erhöht.

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