Der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) in Hamburg ist eines der größten Gesundheitsunternehmen in Europa. In ihm sind alle in staatlicher Trägerschaft befindlichen Krankhäuser vereinigt. Das Versorgungsspektrum reicht vom Krankenhaus der Grundversorgung bis hin zu hochspezialisierten Kliniken der Maximalversorgung. Seit vielen Jahren wird im Rahmen strukturierter Prozesse mit wissenschaftlicher Unterstützung an neuen Krankenhausstrukturen gearbeitet (KLINOVA-Projekte). PANDA ist eines dieser Projekte. Es ist aufgrund vieler Faktoren nur beschränkt auf andere Einrichtungen im Krankenhausbereich zu übertragen. Jedoch die grundsätzliche Vorgehensweise sowie die Systematik können Beispiel sein für das Vorgehen anderer Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Projektauftrag und Ziele

PANDA steht für Prozessorientierte Arbeitsorganisation, Neue Dienst- und Arbeitszeitmodelle und ist ein Projekt des LBK Hamburg, das die Ablösung der Bereitschaftsdienste konzipiert und erprobt. Es geht also um die Entwicklung alternativer Modelle der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation in allen Krankenhausbereichen.[1] Das Projekt hat jedoch einen weiteren Schwerpunkt in der dazugehörigen Veränderung der Arbeitsorganisation. PANDA ist nur ein Bauteil in den Veränderungsprozessen, die im Rahmen der sogenannten KLINOVA-Projekte[2] begonnen wurden. PANDA verwertet aber die Ergebnisse der übrigen Projekte.

Nach dem Projektauftrag geht es darum, einen "Werkzeugkasten" von alternativen Modellen für Arbeitszeit und Arbeitsorganisation für alle heute vom Bereitschaftsdienst betroffenen Berufsgruppen zu entwickeln. Es soll also nicht ein Einheitsmodell verordnet werden, das den LBK-Kliniken, -Zentren und -Abteilungen übergestülpt wird, sondern es werden Modellprozesse und -instrumente entwickelt, aus denen sich die angeschlossenen Kliniken bedienen sollen.

Zu den Projektzielen gehört auch die rechtskonforme Ausgestaltung der neuen Regelungen und selbstverständlich die Sicherung der Versorgungsqualität. Allerdings wurde PANDA nicht zur Umsetzung des EuGH-Urteils gestartet, sondern neue bedarfs- und mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle sollten entstehen. Viele der zur Zeit vorliegenden Modelle genügen nicht den Ansprüchen des EuGH-Urteils vom 09.09.2003.

Die Mitarbeiterorientierung (z. B. Berücksichtigung der Mitarbeiterzufriedenheit, älter werdende Belegschaften) ohne die es keine akzeptierten Arbeitszeitänderungen geben kann, ist ein wichtiger Teil des Projektauftrags. Und auch die Kosten, die durch eine Ablösung der Bereitschaftsdienste ausgelöst werden, sind ein wichtiges Projektziel. Der Projektauftrag lautet hier: Einhaltung der Kostenneutralität.

Arbeitszeit oder Arbeitsorganisation

Die Knappheit der finanziellen (Gebot der Kostenneutralität für die PANDA-Ergebnisse) und personellen (Arbeitsmarkt) Ressourcen zwingt auch dazu, die Arbeitsabläufe zu verändern, um nach Ablösung der Bereitschaftsdienste die Patientenversorgung weiter rund um die Uhr auf hohem Niveau sichern zu können.

Als Eckwerte neuer Arbeitsorganisation und Arbeitszeitorganisation werden zugrundegelegt[3]:

  • Nachfragezeiten der Leistungen durch Patienten/innen (Aufnahmen / Entlassungen / Blutentnahmen u. v .a.),
  • Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, gültiger Tarifverträge und des EuGH-SIMAP-Urteils,
  • Aufgrund dieser Ergebnisse wird die klinische Arbeitzeit neu gestaltet. Hierzu bedient sich PANDA folgender Instrumente:

Zunächst wird die Tageszeit in die Vollservice- und die Grundservicezeit unterteilt[4].

Vollservicezeit bedeutet:

  • Volles Leistungsspektrum der Organisationseinheit.
  • Dauer richtet sich nach dem Bedarf (Intensiv z. B. 24 Std.).

In der Praxis bedeutet dies, dass die Vollservicezeit häufig länger ist (aber auch kürzer sein kann) als die heutigen Arbeitszeiten. Vollservicezeit kann prinzipiell nicht durch Bereitschaftsdienst abgedeckt werden.

Grundservicezeit bedeutet:

  • Grundversorgung (einschließlich Notfallvorsorge) wird gewährleistet.
  • Normalstation: Interdisziplinäre Grundversorgung, bei Bedarf Anforderung von Spezialisten.

Arzt für stationäre Versorgung

Der Arzt für stationäre Versorgung ist in der Grundservicezeit Ansprechpartner für die interdisziplinäre Versorgung der Patienten auf einer Normalstation. Er leistet die Grundversorgung. Systematisch gehört dazu:

  • Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Therapie häufig auftretender internistischer, chirurgischer und neurologischer Erkrankungen,
  • Akut- und Notfallversorgung,
  • Fortsetzung geplanter Behandlungsabläufe.

Ist spezialisiertes Fachwissen erforderlich, so wird durch den Arzt für stationäre Versorgung ein Spezialist hinzugezogen. Zu der Spezialversorgung gehört jede über die Allgemeinversorgung hinausgehende medizinische Dienstleistung, z. B. OP-Indikationen. Fach für Fach wird derzeit abgestimmt, was allgemeinmedizinische Versorgung ist und wo die spezielle Versorgung beginnt.

Der Begriff Arzt für stationäre Versorgung beschreibt eine Funktion (keine Stelle), d.h. jeder Arzt kann bei entsprechender Qualifikation zu dieser ...

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