Bei einem Krankenhaus der Grundversorgung werden aufgrund des EuGH-Urteils zu den Bereitschaftsdiensten, der Änderung des ArbZG und der Möglichkeiten des TVöD die Arbeitszeiten neu gestaltet. Die Klinik liegt im Tarifgebiet West.

Ausgangslage:

  • Krankenhaus der Grundversorgung mit 4 Abteilungen und insgesamt 95 Betten.

     
    Abteilungen:      
    Innere Medizin     45 Betten
    Allgemeine Chirurgie   35 Betten
    Frauenheilkunde und Geburtshilfe   12 Betten
    Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Belegarzt)    3 Betten
    Anästhesie      
    Labormedizin      
    Schmerzbehandlung   Akupunktur  
    Röntgen      
  • Ambulante Versorgung von Patienten
  • 35 km Luftlinie vom nächsten Krankenhaus der Regelversorgung entfernt
  • 6 Ärzte davon 3 Funktionsärzte
  • bisherige Dienstzeit von 07.30–16.30 Uhr von Montag bis Freitag, außerhalb der Dienstzeiten Bereitschaftsdienste der Bereitschaftsdienststufe C
  • der durch die Änderung abzudeckende Bereitschaftsdienst beträgt 125,5 Stunden pro Woche
  • die Klinik nimmt an der Notfallversorgung teil

Unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Funktionalität und unter Umverteilung von Arbeit hat man sich entschlossen, folgende Dienstzeitenregelung im Bereich der Ärzte einzuführen:

Es wird Zweischichtmodell mit 2 Schichten und einer flexiblen Kernarbeitszeit und Arbeitszeitkonten für die Mitarbeiter eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst wird nach den Opt-out-Regelungen, mit Ausgleichszeiten von 54 Stunden pro Woche, durchgeführt. Alle ärztlichen Mitarbeiter haben sich schriftlich zur Teilnahme (Opt-out) verpflichtet. Per Dienstvereinbarung wurde an den Wochenenden ein Dienst mit max. 24 Stunden Anwesenheitszeit vereinbart. Es wird ein Bereitschaftsdienst von 7 Stunden eingerichtet, dem die Spätschicht vorausgeht. Die tatsächliche Arbeitszeit beträgt 6,5 Std. Bereitschaftsdienst und 7,5 Std. Spätschicht, die Anwesenheitszeit beträgt 15 Stunden. Die Ruhezeiten werden entsprechend auf 10 Stunden verkürzt. An den Wochenenden wird ein Bereitschaftsdienst von 24 Std. eingerichtet.

Als Woche wurde der Zeitraum vom Sonntag 06:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr gewählt.

Als Tag wurde die Zeit von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr des nachfolgenden Kalendertages gewählt.

 
Schicht   Zeiten Arbeitsstdn.
Frühschicht (FS)   06:00–14:30 8
Kernzeit (KS) mit Gleitzeit 07:30–17:00 9
Spätschicht (SS)   16:00–23:00 6,5
Bereitschaft (BD)   23:00–06:00 6,5
Wochenend und Feiertage    
Bereitschaft (BD)   06:00–06:00 22

Dabei ergibt sich folgendes Dienstschema

Der Musterdienstplan dieser Einrichtung stellt sich wie folgt dar:

Dienstplan

Entsprechend sind zu den nachfolgenden Zeiten folgende Anzahl Ärzte anwesend, die die anfallenden Aufgaben bewältigen können. Urlaubszeiten können abgedeckt werden.

 
Ärzte anwesend:   Mo Di Mi Do Fr Sa So
von 06.00–07.30   1 1 1 1 1 1 1
von 07.30–14.30   4 5 5 4 4 1 1
von 14.30–16.00   3 4 4 3 3 1 1
von 16.00–17.00   4 5 5 4 4 1 1
von 17.00–23.00   1 1 1 1 1 1 1
von 23.00–06.00   1 1 1 1 1 1 1

Es nehmen alle Ärzte am Bereitschaftsdienst teil. Der durch die Dienstzeitenverlängerung verkürzte Bereitschaftsdienst entspricht weiterhin der Stufe C. Zur Abdeckung des Wochenendes werden 2 Personen benötigt. Es haben bisher schon alle Ärzte am Bereitschaftsdienst teilgenommen. Durch die Neuregelung werden Gehaltsabstriche aufgrund fehlender Bereitschaftszeitvergütungen spürbar. Trotz zusätzlichen Zulagen für Nacht- und Schichtarbeit beträgt die durchschnittliche monatliche Mindervergütung ca. 40 % der bisherigen Bereitschaftsdienstvergütung respektive ca. 600,00 EUR.

Da keine zusätzlichen Ausgaben für neue Stellen geschaffen worden sind, ergibt die Neuregelung für die Klinik eine Ersparnis von ca. 43.000,00 EUR pro Jahr. Dies entspricht ca. 0,8 Arztstellen. Die vorhandene elektronische Arbeitszeiterfassung, einschließlich der Software, genügt, um ein entsprechendes Arbeitszeitmanagement zu installieren.

Somit ist es gelungen, ohne gravierende Einschnitte bei den Versorgungsbereichen unter Ausweitung der Versorgungszeiten sowie einer Vermehrung der Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Mitarbeiter, einen kostenneutralen Ersatz für die bisherigen Bereitschaftsdienste zu schaffen.

Bewertung:

Über die Problematik von Opt-out-Regelung wird auf die Ausführungen unter 3.3 dieses Beitrags verwiesen. Die einzelnen Schichtzeiten liegen mit einer geringen Lücke, die entsprechend dem Arbeitsanfall gewählt wurde, hintereinander. In der variablen Kernschicht sind die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter eingesetzt. Übergabezeiten sind berücksichtigt.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Bereitschaftsdienst mit einer Anwesenheitszeit von 24 Stunden durchgeführt.

Die Pausenvertretung ist mit Ausnahme der Nacht- und Wochenendzeiten garantiert. Für die Pausen im Bereitschaftsdienst und an den Wochenenden werden Rahmen vorgegeben. Während der Pause muss der Arzt jedoch für Notfälle erreichbar sein.

Die tarifliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden im Wochendurchschnitt wird eingehalten. Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit von 54 Stunden wird eingehalten. D...

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