Bei Ausübung einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber in der Regel eine weitere Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 vorzulegen, es sei denn, es kommt eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten bleiben bis zur Grenze von 2.400 EUR steuerfrei (sog. Übungsleiterfreibetrag).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TV-L Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen