Neues Pflegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern
Kommunen und Kreise in Mecklenburg-Vorpommern sollen mehr Mitsprache bei der Organisation der Pflege bekommen. Dem neuen Landespflegegesetz zufolge, das im Landtag in Schwerin beraten wurde, können Landkreise und kreisfreie Städte künftig kommunale Pflegeausschüsse einrichten. In diesen Gremien sollten dann unter anderem über kommunale Beratungsstrukturen entscheiden und Leistungsangebote koordiniert werden, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD).
Kommunales Initiativrecht für Pflegestützpunkte
Zudem werde ein kommunales Initiativrecht zur Errichtung weiterer Pflegestützpunkte gesetzlich verankert. Bislang gebe es 17 im Land.
Übergreifendes Ziel der Gesetzesänderung sei die Verbesserung der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur, betonte die Ministerin. Pflegebedürftige erhielten außerdem gegenüber den Trägern von Betreuungseinrichtungen mehr Rechte. So müssten auf Verlangen auch kleinere Investitionen erklärt werden. «Damit soll besser gewährleistet werden, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe in Rechnung stellen können», sagte Drese.
Kostenkontrolle in der Pflege
Christel Weißig von der BMV-Fraktion äußerte die Befürchtung, dass mit der angestrebten Gesetzesänderung die Vermögen der Wohlfahrtsverbände und privaten Pflegeanbieter gemehrt würden. «Es gilt, die Schwächsten im System, die Pflegebedürftigen, nicht nur vor Kostensteigerungen zu bewahren, sie müssen überhaupt von ungerechtfertigten Kosten befreit werden», sagte sie.
In Mecklenburg-Vorpommern galten laut Sozialministerium im Jahr 2015 etwa 79.000 Menschen als pflegebedürftig. Infolge der steigenden Lebenserwartung nimmt deren Zahl beständig zu. «Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund fünf Prozent Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung bundesweit einen Spitzenplatz ein», sagte Drese.
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