Neues Personalvertretungsgesetz in Thüringen stärkt Personalräte
Nach dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, der am 9. Mai 2019 vom Landtag verabschiedet worden ist, erhalten die Personalräte in Thüringen mehr Rechte.
Überblick über die neuen Regelungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz
Die wichtigsten neuen Regelungen sind:
- Änderungen bei der Wahlberechtigung und Wählbarkeit: Künftig dürfen alle Beschäftigten nach der Vollendung des 16. Lebensjahres den Personalrat mitwählen (sog. aktives Wahlrecht). Außerdem verlieren Beamte, die in Elternzeit sind, nicht mehr die Wahlberechtigung. Bei der Wählbarkeit (sog. passives Wahlrecht) ändert sich, dass Beschäftigte gewählt werden können, sobald sie drei Monate bei der Behörde arbeiten.
- Amtszeit der Personalvertretung: Die Amtszeit der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen wir auf fünf Jahre verlängert.
- Personalversammlungen: Künftig müssen Personalversammlungen nur noch mindestens einmal im Kalenderjahr abgehalten werden. Das neue Gesetz stellt auch klar, dass die Personalversammlung während der Arbeitszeit stattfindet.
- Aufgaben der Personalvertretungen: Die Aufgaben der Personalvertretungen und die Katalogtatbestände für die volle und die eingeschränkte Mitbestimmung werden erweitert. Damit wird die Position der Personalräte gestärkt. Außerdem wird das Initiativrecht des Personalrats erweitert, indem künftig auch Initiativanträge in Personalangelegenheiten gestellt werden können.
- Teilnahme des Personalrats an Auswahlgesprächen und Beurteilungsgesprächen: Künftig dürfen Personalräte an Auswahlgesprächen der Dienststelle im Rahmen von Auswahlverfahren teilnehmen. Das gilt auch für Beurteilungsgespräche, wenn ein Beschäftigter die Teilnahme eines Personalrats wünscht.
Gewerkschaften mit dem neuen Personalvertretungsgesetz zufrieden
Die Gewerkschaften, die in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren, zeigten sich mit der Novellierung zum großen Teil zufrieden. In einer Pressemitteilung vom 10. Mai 2019 äußerte sich Frank Schönborn, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes: "Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber. Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden."
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.4161
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Entgelttabelle TVöD/VKA
977
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
7062
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
609
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
525
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
492
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Entgelttabelle TV-L
410
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
403
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
346
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
321
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Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
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