Entgeltordnung TVöD 2017 veröffentlicht

Im Anschluss an die Tarifrunde 2016 des öffentlichen Dienstes haben Redaktionsverhandlungen über die neue Entgeltordnung zum TVöD für Kommunen stattgefunden. Diese sind nun abgeschlossen. Das teilt die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit.

Ein Meilenstein in der Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts war die Einführung des TVöD zum 1. Oktober 2005. Mit dem Abschluss der Entgeltordnungsverhandlungen zwischen den kommunalen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ist dieser Reformprozess nun abgeschlossen. Die Tariftexte sind zwischen der VKA und den Gewerkschaften abgestimmt und können auf der Seite der VKA abgerufen werden.
Die Texte müssen noch durch die Mitgliederversammlung der VKA genehmigt werden. Dies ist für den 11. November 2016 vorgesehen.

Entgeltordnung TVöD 2017 veröffentlicht: Kurzübersicht zu den wesentlichen Neuregelungen

Bei der neuen Entgeltordnung sind im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht bei zahlreichen Berufen dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. In nennenswertem Umfang werden nicht mehr zeitgemäße bisherige Tätigkeitsmerkmale gestrichen.


Auf folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ist besonders hinzuweisen:​​​​​​​
• Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten. Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten.
• Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich in Entgeltgruppe 5.
• Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.
• Einstiegseingruppierung von Beschäftigen mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b.
• Gleichstellung der Masterabschlüsse mit den wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen alter Art.
• Neue Entgelttabelle für den Pflegebereich (P-Tabelle) und neue Eingruppierungsmerkmale für die Berufe im Gesundheitswesen.
• Neue Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten bei den Sparkassen, im IT-Bereich, für Beschäftigte im Rettungsdienst und bei den Leitstellen, im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, für Schulhausmeister.
• Anwendung der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale auf die Beschäftigten in Büchereien und Archiven sowie im Fremdsprachendienst.

Entfallene Regelungen

Bewährungs-, Zeit-, und Tätigkeitsaufstiege werden abgeschafft. Sämtliche bisherigen Vergütungsgruppenzulagen sind gestrichen.

Neue Entgeltordnung zum TVöD ab 2017

Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt unmittelbar für neu stattfindende Eingruppierungsvorgänge. Bereits vor dem 1. Januar 2017 Beschäftige werden nicht automatisch neu eingruppiert. Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit. Wenn sich aber nach der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher ergibt, gilt diese höhere Entgeltgruppe, wenn der Beschäftigte einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser Antrag muss bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden.

Alle Beiträge zum Thema "TVöD" finden Sie auf dieser Themenseite.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Schlagworte zum Thema:  TVöD, Entgeltordnung, Kommunen