MV: Landtag beschließt neues Rettungsdienstgesetz

Die Rettungsfristen für Notärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich neu fixiert worden. Nachteile für Patienten sollen sich daraus nicht ergeben.

Der Landtag hat mit den Stimmen von SPD und CDU das neue Rettungsdienstgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die neue Kreisstruktur, Änderungen im Berufsbild der Sanitäter und die Bevölkerungsentwicklung. Das neue Gesetz helfe, «den Rettungsdienst bedarfsgerecht weiterzuentwickeln», sagte Sozialministerin Birgit Hesse (SPD) zur Abstimmung im Parlament.

Rettungsfrist: 10 Minuten

Retter müssen laut Gesetz die Notfallorte weiterhin durchschnittlich in zehn Minuten erreichen. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr ab Eingang des Notrufes, sondern erst, wenn die Notrufzentrale die Retter in Marsch gesetzt hat. Fachleute gehen von ein bis zwei Minuten Extrazeit aus. Das war in der Gesetzesberatung auch auf Kritik gestoßen. In die Berechnung werden laut Hesse - anders als bisher - fortan jedoch auch Rettungszeiten aus entlegenen, ländlichen Regionen einbezogen. «Weiße Flecken» gebe es somit nicht mehr.

Langfristigere Übertragung der Notfallrettung auf DRK oder AWO

Die Veränderung der Hilfsfrist entspreche den Erfahrungen in der Praxis, sagte der CDU-Abgeordnete Bernd Schubert. Der Vergabezeitraum für die Aufgaben der Notfallrettung - etwa an DRK oder AWO - sei von sieben auf zehn Jahre erhöht worden. «Die Träger haben damit eine langfristige Planungssicherheit», stellte Schubert fest.

Die Grünen-Abgeordnete Silke Gajek begrüßte, dass mit dem neuen Gesetz auch die Ausbildung und «zeitgemäße Qualifizierung» der Notfallsanitäter geregelt werde. Die neue, dreijährige Ausbildung sei im Herbst 2014 mit landesweit rund 30 Auszubildenden gestartet. «Mit derzeit drei – privaten – Schulen im Land wird der Bedarf auf Sicht nicht zu decken sein», warnte Gajek jedoch und forderte die Regierung auf, zusätzliche Ausbildungsplätze an staatlichen Schulen zu schaffen. Änderungsanträge zum Gesetz fanden aber keine Mehrheit.

Neue Regelungen zur Qualitätssicherung

Sprecher von SPD und CDU verteidigten das Gesetz gegen Kritik. «Künftig wird nicht nur der Rettungsdienst, sondern auch die Wasserrettung Teil der medizinischen Versorgungskette sein. Mit den neuen Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Hygiene wird der Rettungsdienst noch besser», zeigte sich der SPD-Abgeordnete Julian Barlen sicher. Die Rettungsgesellschaft DLRG hatte zuvor Mängel am Gesetz beklagt. Laut Barlen soll sich die Vergütung im Rettungswesen an den einschlägigen Tarifen orientieren. Linke und Grüne hatten weitergehende Festlegungen im Sinne der Beschäftigten verlangt.

Beamtenbund kritisiert Verschlechterungen

Kritik kam vom Beamtenbund (dbb). Die Verlängerung der zehnminütigen Hilfsfrist durch Herausnahme der Disponierungszeit in der Leitstelle bedeute eine Verschlechterung der Notfallversorgung auf dem Land, auf dem es ohnehin zu wenig Notärzte gebe. «Mit der heutigen Beschlussfassung manifestiert das Land nach Kreis-, Polizei-, Gerichtsstruktur- nun mit der Rettungsdienstreform das weitere Abkoppeln des ländlichen Raums», beklagte dbb-Landeschef Dietmar Knecht. Oftmals gehe es um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden.

dpa
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