Gewerkschaften fordern Anpassung der Beamtenbesoldung in Hessen
Die Landesregierung sollte nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, sondern müsse endlich handeln, erklärte Gewerkschaftschef Jens Mohrherr in Wiesbaden. Innenminister Peter Beuth (CDU) dürfe nicht auf Zeit spielen.
VGH hatte zu niedrige Besoldung festgestellt
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Hessen zu niedrig ist und gegen das Grundgesetz verstößt. Demnach wurden die Beamtinnen und Beamten von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Verbindlich entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Denn die Beamtenbesoldung ist durch ein Parlamentsgesetz festgelegt. Mit einem Urteil ist laut VGH erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen.
Beamtenbund fordert Gesetzentwurf zur Anhebung der Beamtenbesoldung
Der Beamtenbund mahnte noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung zu dem Thema an. «Es ist die letzte Möglichkeit, mit der hessischen Beamtenschaft besoldungsrechtlichen Frieden zu schließen», erklärte der dbb-Landesvorsitzende Heini Schmitt. «Mit jedem weiteren Monat Verzögerung rücken wir näher an die Landtagswahl und mit jedem Monat Verzögerung geht weiteres Vertrauen der hessischen Beamtenschaft in sie verloren.»
Innenminister verwies auf ausstehende Entscheidung des BVerfG
Der Innenminister hatte jüngst im hessischen Landtag um Geduld geworben, da es noch keine genauen Angaben zur Höhe einer möglichen Nachzahlung der Besoldung gebe. Diese werden erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts feststehen. Es gebe Orientierungswerte, aber noch keine Tabelle über die exakten Werte. Die neue Bewertung sei zudem kein hessisches besoldungsrechtliches Problem, sondern werde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts alle Länder und auch den Bund betreffen.
Selbstverständlich werde die hessische Landesregierung die Rechtssprechung anerkennen und umsetzen, versicherte der Innenminister im Parlament. Das VGH-Urteil könne aber nicht ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angewendet werden. Deshalb müssten die Mitarbeiter noch etwas Geduld haben.
Opposition mahnt Handeln an
Unterstützung für ihre Forderung erhielten die Gewerkschaften derweil erneut von der SPD-Landtagsfraktion. Seit Jahren werde eine steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und –beamten sowie auch den Einsatzkräften der Feuerwehr oder der Rettungsdienste registriert, erklärte die SPD-Innenexpertin Heike Hofmann. Das Land sei hier als Dienstherr in einer besonderen Verantwortung, gerade auch in Hinblick auf eine angemessene Besoldung der Beamten.
Auch die anderen Oppositionsfraktionen im Wiesbadener Landtag mahnten eine baldige Neuregelung an. Die erforderlichen Besoldungsanpassungen dürften nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden.
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