Frauenförderung im Landesbeamtengesetz NRW neu geregelt

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die umstrittene Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamten wieder abgeschafft und die Frauenförderung neu geregelt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zuvor die Regelung aus dem Jahr 2016 für verfassungswidrig erklärt.

Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am 13.9.2017 mit Stimmen von CDU, FDP und AfD ein Gesetz, mit dem die alte Rechtslage wiederhergestellt wird. Bisher waren nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 Frauen „bei im Wesentlichen gleicher Eignung“ bevorzugt zu befördern.

Neue Frauenförderung im Landesbeamtengesetz NRW

Die Worte „im Wesentlichen“ sind nun gestrichen. Neu aufgenommen ist, dass Frauen nur dann bevorzugt zu befördern sind, wenn „im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer sind“.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.2.2017, 6 B 1109/16) hatte die von der rot-grünen Vorgängerregierung verantwortete Neufassung von 2016 als verfassungswidrig gestoppt. Fast 100 Beamte hatten Rechtsmittel gegen Personalentscheidungen eingelegt.

dpa
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