Berliner Senat: Außertarifliche Bezahlung von Amtsärzten

Bereits Mitte 2018 hatte die Berliner Senatsfinanzverwaltung eine Regelung ausgearbeitet, mit der in Einzelfällen eine außertarifliche Bezahlung von Amtsärzten ermöglicht wird. Am 31.1.2020 hat die Einigungsstelle für Personalvertretungssachen die fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzt. Damit kann die Regelung in Kürze in Kraft treten.  

Mit der Regelung will der Senat dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsämtern entgegenwirken. Gewerkschaften und Hauptpersonalrat hatten sich 2018 gegen die Regelung ausgesprochen, obwohl auch sie mehr Geld für die Amtsärzte und andere Beschäftigte der Gesundheitsämter für nötig halten. Sie forderten indes statt der Einzelfallregelung eine generelle tarifliche Lösungen.

Einigungsstelle ersetzt Zustimmung

Nach anschließenden langwierigen und erfolglosen Verhandlungen sowie Prüfungen alternativer Vorgehen wurde die Sache der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vorgelegt. Diese hat in ihrer Sitzung am 31.1.2020 die fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzt. Damit kann nun die Verfahrensauflassung in Kürze bekannt gegeben und von den Dienststellen umgesetzt werden.

Nur ausnahmsweise in begründete Einzelfällen

Die Regelung ermöglicht den Dienststellen, ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen, einen Sonderarbeitsvertrag mit einem außertariflichen Entgelt in der Höhe anzubieten, wie es die Sonderregelungen des § 41 Tarifvertrag der Länder (TV-L) für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken mit einer Vollbeschäftigung von 42 Wochenstunden vorsehen. Der Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen.

Die Dienststellen haben die Voraussetzungen im Vorfeld der Ausschreibung ärztlicher Stellen sowie für die Fälle der Bindung vorhandenen Personals eigenverantwortlich zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren.

Regelung bis 30.6.2022 befristet

Die Regelung ist bis zum 30.6.2022 befristet. Die in dieser Zeit geschlossenen Sonderarbeitsverträge sind nicht befristet. Sie dürfen nicht mit der zwischenzeitlich beim Land Berlin eingeführte Fachkräftezulage für Ärzte/Ärztinnen, Ingenieurinnen und Ingenieure und Beschäftigte in der Informationstechnik sowie Fachinformatiker/innen kombiniert werden.



PM Senatsverwaltung für Finanzen Nr. 20-004 vom 03.02.2020
Schlagworte zum Thema:  Arzt, Zulage, Berlin