Aufbau der Entgeltordnung des Bundes

Am 5. September 2013 wurde eine Tarifeinigung zur Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes erzielt. Sie enthält detaillierte Regelungen zu besonderen Tätigkeitsmerkmalen.

„Mit dieser Tarifeinigung geht ein langer, knapp zehnjähriger Prozess in der Auseinandersetzung mit dem Bund um eine neue, moderne Entgeltordnung erfolgreich zu Ende. Mit dem Regelwerk ist der im Jahr 2005 in Kraft getretene TVöD für den Bundesbereich als vollständig abgeschlossen anzusehen“, so der dbb-Fachvorstand für Tarifpolitik Willi Russ.

 

Anlehnung an Inhalte des TV-L

Die Tarifeinigung zur Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes sieht vor, dass die neue Entgeltordnung am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Der Bund übernimmt im Wesentlichen das Ergebnis der Entgeltordnung zum TV-L in Bezug auf die sechsjährigen Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen unter Berücksichtigung bundesspezifischer Besonderheiten.

Diese bundesspezifischen Tätigkeitsmerkmale haben zum Teil eine höhere Bewertung bekommen. Auf Spitzenebene konnte man sich darauf verständigen, dass es im Teil der Entgeltordnung für die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst zusätzlich in der Entgeltgruppe 7 das Tätigkeitsmerkmal „Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert“ eingefügt wird. Darüber hinaus werden die in der Vergütungsordnung zum BAT geltenden Regelungen zum „sonstigen Beschäftigten“ inhaltsgleich übernommen.

 

Stufenweise Höhergruppierung

Die Tarifeinigung sieht auch eine stufengleiche Höhergruppierung vor. Die betragsmäßige Höhergruppierung war bei den Beschäftigten seit Jahren in der Kritik. Daher forderten die Gewerkschaften im Zuge der Verhandlungen, dass dieser Missstand behoben werden sollte.

Darüber hinaus haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, umgehend Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Mitnahme der Stufenlaufzeit zu tarifieren, sobald eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen und Beförderungen für diskriminierungsfrei erachtet.

 

Leistungsentgelt

Als eine angemessene Kompensation wird die Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD (Bund) und des Tarifvertrags über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25. August 2006 reformiert. Hier besteht in Zukunft für den Arbeitgeber eine fakultative Anwendungsmöglichkeit.

 

Aufbau der Entgeltordnung

Die Entgeltordnung wird sich wie folgt gliedern:

  • Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst,
  • Teil II Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten,

  • Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen,

  • Teil IV Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung,

  • Teil V Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

  • Teil VI Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums des Innern.

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