Unter Personalaufwendungen sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den aktiven Beschäftigten der Kommune zu verstehen. Dazu gehören in erster Linie die Bruttobeträge der Beschäftigungsentgelte und die Bezüge der Beamten einschließlich des Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie alle Sachbezüge, die als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Weiterhin sind Aufwendungen wie Beihilfen und Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen.

Der Beitrag ist angelehnt an die Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen. Die Inhalte der hierbei maßgeblich zugrunde gelegten Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) finden sich jedoch weitestgehend auch in den Bestimmungen der anderen Bundesländer wieder.

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