Landkreis darf auf Homepage kein kostenloses Stellenportal führen

Verlag einer Tageszeitung klagte gegen Landkreis auf Unterlassung
Geklagt hatte der Verlag einer Tageszeitung, der auch ein Anzeigenblatt und zwei Online-Portale unterhält. In diesen Medien werden Stellenanzeigen gegen Entgelt veröffentlicht. Der beklagte Landkreis betreibt unter anderem ein Online-Portal, das für den Landkreis als Arbeits- und Lebensstandort werben soll. Auf diesem wurden unentgeltlich Stellenanzeigen sowohl öffentlich-rechtlicher Institutionen wie auch privater Unternehmen veröffentlicht werden.
Der Verlag hat den Landkreis auf Unterlassung in Anspruch genommen. Er ist der Auffassung, das Angebot kostenloser Stellenanzeigen verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.
Vorinstanzen urteilten unterschiedlich
Das Landgericht hatte die Klage noch abgewiesen. Auf die vom Verlag eingelegte Berufung verurteilte das Berufungsgericht den Landkreis antragsgemäß zur Unterlassung.
Mit seiner vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision verfolgte der Landkreis seinen Antrag auf Klageabweisung weiter.
BGH: Online-Portal mit kostenlosen Stellenanzeigen ist wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Landkreises nun zurückgewiesen.
Das beanstandete Angebot kostenloser Stellenanzeigen auf dem Online-Portal des beklagten Landkreises verstößt gegen das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Gebot der Staatsferne der Presse und ist nach § 3a UWG wettbewerbswidrig.
Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem Online-Portal des Landkreises stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar. Die Unentgeltlichkeit des Angebots ist dabei nicht von maßgeblicher Bedeutung. Bei der Beurteilung, ob eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand vorliegt, ist im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand im Gegensatz zu privaten Unternehmen nicht auf die Erzielung von Gewinnen angewiesen ist und Verluste durch Steuern, Abgaben oder Beiträge decken kann. Geschäftliche Handlungen der öffentlichen Hand weisen aus diesem Grund nicht zwingend einen Unternehmensbezug im Sinne einer auf den entgeltlichen Absatz von Waren oder Dienstleistungen gerichteten Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr auf. Die öffentliche Hand kann sich einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung ihres Verhaltens nicht dadurch entziehen, dass sie die ihr - im Gegensatz zu privaten Unternehmen - eröffnete Möglichkeit nutzt, Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich anzubieten.
Wirtschaftliche Grundlage von Verlagen in Gefahr
Der Bundesgerichtshof hat auch die Beurteilung des Berufungsgerichts gebilligt, wonach das Angebot kostenloser Stellenanzeigen gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Das Berufungsgericht hat dabei zutreffend allein auf das beanstandete Angebot kostenfreier Stellenanzeigen abgestellt, weil im Streitfall - anders als in Fällen, in denen der redaktionelle Teil einer Publikation der Gemeinde als die Presse substituierend beanstandet wurde - nur dieser wirtschaftliche Aspekt in Rede steht, der aber ebenfalls von der Pressefreiheit umfasst wird, die sich auf den Anzeigenteil erstreckt. Keinen Rechtsfehler weist auch die Würdigung des Berufungsgerichts auf, der Betrieb der Jobbörse sei geeignet, dem klagenden Verlag und anderen Verlegern von Zeitungen oder sonstigen Medien im Landkreis in erheblichem Umfang Kunden für Stellenanzeigen und damit auch die wirtschaftliche Grundlage für die Herausgabe von Presseerzeugnissen zu entziehen.
(BGH, Urteil v. 26.9.2024, I ZR 142/23)
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
3201
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
97
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
72
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
70
-
Initiative fordert „grundlegende Umbauten im Maschinenraum des Staates“
54
-
Öffentliche Verwaltung ohne Personal? 4 Wege aus der Krise!
49
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
392
-
Studie: Bedarf und Wachstumspotenziale von KI in der Verwaltung noch größer als im Privatsektor
34
-
Cyberattacken auf Kommunen: Bedrohung von IT-Strukturen der Behörden werden immer größer
33
-
Führung braucht eine (R)Evolution!
30
-
Stadtverwaltung Lübeck: Personallücke durch Bots schließen
02.04.2025
-
Bekämpfung des Pflegenotstands durch KI
24.03.2025
-
Cyberattacken auf Kommunen: Bedrohung von IT-Strukturen der Behörden werden immer größer
20.03.2025
-
Initiative fordert „grundlegende Umbauten im Maschinenraum des Staates“
13.03.2025
-
Ineffizienter Ausbau der Verwaltung verschärft demografische Probleme der Privatwirtschaft
28.02.2025
-
Etteln, nicht Sydney oder Hong Kong: Westfälisches Dorf ist „Smart City 2024“
21.02.2025
-
Kundenzufriedenheit mit der Verwaltung: Von der Customer Journey zur Citizen Journey
14.02.2025
-
„Veränderungsexperten“ für die Verwaltungen dringend gesucht
07.02.2025
-
115 Verwaltungsleistungen des Bundes sind endgültig digital
28.01.2025
-
Mit-Mach-Stadt Brandis: Wo der Bürgermeister zum Café Communale einlädt
24.01.2025