Finanzverwaltung darf KI für Texte und Bilder nutzen
Die Finanzverwaltung in NRW darf Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT zum Schreiben von internen Vermerken oder zur Erstellung von Bildern nutzen. Das hat das Finanzministerium in einem Erlass geregelt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach bleibt die Verantwortung aber bei den Beamten - die am Ende die "fachliche und sachliche Richtigkeit" sicherstellen müssen.
Chatbots wie ChatGPT oder Google Gemini erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Seit wenigen Tagen können auch viele WhatsApp-Nutzer einen integrierten Chatbot nutzen, der Fragen beantwortet oder Aufgaben erfüllt wie "Schreibe mir einen Brief an das Finanzamt zum Thema Grundsteuer". Umgekehrt bieten solche Programme laut dem Erlass des Ministeriums "auch für die Beschäftigten der Finanzverwaltung NRW neue Möglichkeiten und Unterstützung bei der täglichen Arbeit."
Recherche von Rechtsanfragen und Bilder für Broschüren
Bei "zielgerichteter Anwendung", so das Papier, ließen sich "deutliche Effizienzgewinne und Arbeitserleichterungen mit KI-Chatbots umsetzen." Der Erlass macht dazu klare Vorgaben. So sind die "Recherche von allgemeinen Rechtsfragen" oder die "Erstellung von Texten für die Öffentlichkeit" erlaubt. Die "Erstellung von Bildern" bezieht sich auf "Symbole, Icons, Bilder für Flyer/ Broschüren/ Kampagnen."
Die Eingabe von "Dienstgeheimnissen und vertraulichen Informationen" ist dagegen verboten. Die Ergebnisse dürfen "keine diskriminierenden Aussagen enthalten" und müssen auf mögliche Plagiate überprüft werden. In einer begleitenden Handreichung für die Mitarbeiter der Finanzverwaltung heißt es: "Die Verantwortung für einen Vorgang bleibt bei Ihnen, auch wenn KI Sie dabei unterstützt."
Minister: Erlass mit Leitplanken für Nutzung der KI
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte der dpa: "Wenn der Einsatz moderner Technologien unseren Beschäftigten die Arbeit erleichtert und zugleich den Service für Bürgerinnen und Bürger optimieren kann, müssen wir ihn ermöglichen – natürlich in klaren Grenzen." Dafür habe man mit dem Erlass "Leitplanken" für Handlungssicherheit und als Schutz aufgestellt.
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
901
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
51
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
39
-
Neue Plattform soll zusätzlichen Schub für KI in der Verwaltung bringen
33
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
30
-
Deutschland-Stack: Für die Kommunen sind noch viele Fragen offen
25
-
Bürgernahe Verwaltungssprache: Mit KI soll der Kunde auch bei der Sprache zum König werden
23
-
Fünf Tipps für erfolgreiche Behördenkommunikation
21
-
KI-Sprachmodell für die Verwaltung wird jetzt in NRW getestet
18
-
Umfrage in Behörden: Digitalisierung geht eher langsamer als schneller voran
15
-
„ThemenRadar 2026“: Meinungen so ambivalent wie die Verwaltungsdigitalisierung selbst
10.03.2026
-
Deutschland-Stack: Für die Kommunen sind noch viele Fragen offen
03.03.2026
-
Bürgernahe Verwaltungssprache: Mit KI soll der Kunde auch bei der Sprache zum König werden
17.02.2026
-
Neue Plattform soll zusätzlichen Schub für KI in der Verwaltung bringen
11.02.2026
-
OZG 2.0: Neue Studie erkennt nur wenig Bewegung bei Online-Diensten
03.02.2026
-
Die Leistungslüge
26.01.2026
-
KI-Sprachmodell für die Verwaltung wird jetzt in NRW getestet
21.01.2026
-
Hybrides Arbeiten: Wie Verwaltungen damit gleich zwei Herausforderungen meistern wollen
13.01.2026
-
Staatsmodernisierung: Digitalminister Wildberger verspricht Fortschritte für 2026
05.01.2026
-
Stadt Halle für Pilotprojekt auf dem Weg zu mehr KI in der Verwaltung ausgewählt
15.12.2025