Künstliche Intelligenz

Netzwerk KI: Maßgeschneiderte Lösungen für die Arbeits- und Sozialverwaltungen


Frau Brille mit Spiegelung am Computer

Seit 2021 arbeiten Experten im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten „Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ an maßgeschneiderten KI-Lösungen für die Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltungen. Die bereits umgesetzten Projekte reichen von der Identifizierung besonders unfallgefährdeter Unternehmen bis hin zur bürgernahen Sprache in der schriftlichen Kommunikation mit den Bürgern.

Auch in den Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltungen sollen die Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz (KI) entlastet werden – insbesondere bei Standard- und Routineaufgaben wie der Verarbeitung von Dokumenten, das Verfassen von E-Mails oder der Terminplanung von Kundenbesuchen. Für diese Aufgabe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2021 das „Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“ gegründet, das von ihrer hausinternen Denkfabrik „Digitale Arbeitsgesellschaft“ initiiert wurde. Ziel des Netzwerks ist nicht nur eine moderne, bürgerfreundliche und effiziente Arbeits- und Sozialverwaltung. KI soll in den Behörden auch anhand von ethischen, demokratischen und partizipativen Leitlinien um- und eingesetzt werden. Im Rahmen von mittlerweile bereits 25 Austauschveranstaltungen („KI-Labs“) wurden bis heute schon eine Reihe von Projekten und Instrumenten umgesetzt.

Leitlinien

Zur Umsetzung der KI-Projekte wurden „Selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der behördlichen Praxis der Arbeits- und Sozialverwaltung“ entwickelt. Diese Leitlinien zielen darauf ab, den Einsatz von KI „menschenzentriert, ethisch und sicher“ zu gestalten. Für die betriebliche Praxis der Verwaltungen bedeutet dies vor allem, dass die Prozesse der KI-Systeme transparent und nachvollziehbar sein müssen, zuverlässig funktionieren und vor Datenmissbrauch vollständig geschützt sind. Auch die Ausbildung der Verwaltungsangestellten hat sich daran zu orientieren: Verwaltungen sollen sich fragen, welche Kompetenzen die Beschäftigten brauchen, um KI-Systeme im Dienst der Menschen einsetzen und kontrollieren zu können.

Leuchtturmprojekte

Eine Reihe von „Leuchtturmprojekten“ konnte zwischenzeitlich bereits realisiert werden. So unterstützt ein KI-System seit 2023 die Unfallprävention bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Die Anwendung analysiert, bei welchen Unternehmen eine erhöhte Unfallgefahr und damit auch ein höherer Beratungsbedarf in puncto Arbeitsschutz besteht und hilft den Betriebskontrolleuren der Berufsgenossenschaft auf diese Weise, sich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen auf besonders betroffene Unternehmen zu konzentrieren. Eine KI-Anwendung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wiederum unterstützt die Beschäftigten dabei, die von Arbeitgebern geleisteten Sozialabgaben zu überprüfen und so sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer den richtigen Versicherungsschutz besitzen.

Bürgernahe Sprache

Ein aus Sicht vieler Bürger besonders notwendiges Projekt wurde bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) umgesetzt. Hier wurde die KI-Anwendung „VBG-KlarText“ eingeführt, um behördliche Schreiben automatisch in eine bürgernahe und leicht verständliche Sprache zu übersetzen. Seit Oktober 2025 werden in den Behörden der Berufsgenossenschaft Behördenjargon und komplexe Satzstrukturen so „übersetzt“, dass sie auch Bürger verstanden werden kann, die keine Erfahrung mit Rechtsdeutsch haben. Sie hilft den Beschäftigten bei der verständlicheren Formulierung von rund 4,2 Millionen Behördenschreiben pro Jahr und wird nun auch allen anderen Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung verfügbar gemacht. Die Sachbearbeiter können mit ihr Textpassagen markieren und erhalten sofort verständlichere Formulierungsvorschläge durch die KI. Die Mitarbeiter haben dann die Wahl, ob sie den Alternativvorschlag übernehmen, etwas abändern oder direkt 1:1 übernehmen.


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