Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom

Als der Gesetzgeber im Mai 2024 die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als unbürokratische Alternative zum Mieterstrom einführte, blieb der erhoffte Ansturm aus. Doch nun gehen immer mehr nach dem GGV-Konzept betriebene PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern ans Netz.

Dass zunehmend mehr große PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern in Betrieb genommen werden, liegt auch daran, dass mittlerweile mehrere Dienstleister auf dem Markt sind, die helfen, die beiden großen Hürden der GGV zu meistern – den Einbau von intelligenten Messsystemen und die Bilanzierung von Stromerzeugung und -verbräuchen.

Das in § 42b Energiewirtschaftsgesetz verankerte Betriebskonzept ist verlockend einfach: Ein Eigentümer oder Investor betreibt auf oder an einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage und schließt mit interessierten Bewohnern einen Gebäudestromnutzungsvertrag. Die Teilnehmenden erhalten den vor Ort erzeugten Strom ohne Netzdurchleitung und zu einem vertraglich vereinbarten günstigen Tarif. Ihren Reststromlieferanten bestimmen sie selbst. Das Besondere dabei ist: Die Zuteilung der Strommengen erfolgt nicht technisch, sondern nur virtuell, nach einem im Vertrag vereinbarten Schlüssel. Für Anlagenbetreibende hat die GGV im Vergleich zum Mieterstrom den großen Vorteil, dass sie...

Jetzt weiterlesen
Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW Die Wohnungswirtschaft 12/2025

DW Die Wohnungswirtschaft steht für top-aktuelle Informationen rund ums Wohnen – aus Politik, Verbänden und Unternehmen. Technologische Innovationen von ERP-Software bis KI, Bestandsmanagement, Immobilienrecht sowie die Zukunft von Quartieren und Stadtentwicklung stehen im Fokus.

Abonnieren Sie das Magazin, um den Beitrag vollständig zu lesen