Dass zunehmend mehr große PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern in Betrieb genommen werden, liegt auch daran, dass mittlerweile mehrere Dienstleister auf dem Markt sind, die helfen, die beiden großen Hürden der GGV zu meistern – den Einbau von intelligenten Messsystemen und die Bilanzierung von Stromerzeugung und -verbräuchen.
Das in § 42b Energiewirtschaftsgesetz verankerte Betriebskonzept ist verlockend einfach: Ein Eigentümer oder Investor betreibt auf oder an einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage und schließt mit interessierten Bewohnern einen Gebäudestromnutzungsvertrag. Die Teilnehmenden erhalten den vor Ort erzeugten Strom ohne Netzdurchleitung und zu einem vertraglich vereinbarten günstigen Tarif. Ihren Reststromlieferanten bestimmen sie selbst. Das Besondere dabei ist: Die Zuteilung der Strommengen erfolgt nicht technisch, sondern nur virtuell, nach einem im Vertrag vereinbarten Schlüssel. Für Anlagenbetreibende hat die GGV im Vergleich zum Mieterstrom den großen Vorteil, dass sie...
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