Ende vergangenen Jahres begann im Maklergeschäft eine neue Zeitrechnung: Immobilienmakler können aufgrund eines neuen Gesetzes, das kurz vor Weihnachten 2020 in Kraft trat, bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden.
Stattdessen gilt das Bestellerprinzip: Beauftragt der Verkäufer einer Immobilie einen Makler, so muss er jetzt mindestens die Hälfte der anfallenden Courtage tragen. In einigen Bundesländern – etwa in Bayern und Baden-Württemberg – gab es schon immer derartige Provisionsteilungen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Teilen Niedersachsens war das nicht der Fall. Für alle Länder neu ist nun die hälftige Teilung.
Makler unter Qualitätsdruck: Banken profitieren
Schon bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, vermuteten Branchenvertreter, dass sich der Markt zugunsten der Immobilienmakler verschieben wird, die Qualität liefern. Der Makler müsse dem Verkäufer deutlicher als bisher kl...
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