Regierung bringt Mietrechtsänderung in Bundestag ein
Nächster Schritt der Mietrechtsreform: Den am 23.5.2012 beschlossenen Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung hat die Bundesregierung nun in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf sieht u. a. vor, dass bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung die Mietminderung für drei Monate ausgeschlossen sein soll. Dies soll es Vermietern erleichtern, ihre Objekte energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Zudem soll das Wärmecontracting auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Besserer Schutz vor „Mietnomaden“
Die Regierung will mit der geplanten Neuregelung auch Vermieter, insbesondere Kleinvermieter, vor sog. Mietnomaden besser schützen. Vermieter sollen im Zivilprozess Zahlungs- und Räumungsansprüche gegenüber säumigen Mietern leichter durchsetzen können. Der Mieter soll künftig vom Gericht verpflichtet werden können, eine Sicherheit für Mietschulden zu stellen, die während des Prozesses auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden. Unredlichen Mietern soll es künftig auch erschwert werden, eine Räumung durch die Aufnahme unbekannter Untermieter zu vereiteln. Ferner soll die Nichtzahlung der Kaution als Grund für eine fristlose Kündigung festgeschrieben werden.
Schließlich sieht der Entwurf die gesetzliche Regelung der sog. „Berliner Räumung“ sowie einen besseren Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vor.
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