Schornsteinfeger frei wählen: Neue Regelungen ab 2013
Mit Ablauf des Jahres 2012 endet nach 77 Jahren das Schornsteinfeger-Monopol. Viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger erledigte, können ab dem 1.1.2013 auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe übernehmen. Hausbesitzer können sich somit selbst aussuchen, welcher Kaminkehrer für Sie die anstehenden Arbeiten verrichtet.
Schornsteinfeger frei wählen: Hausbesitzer müssen aber Fristen selbst im Auge behalten
Doch neue Rechte bringen auch neue Pflichten mit sich: Hausbesitzer müssen nun selbst die vorgeschriebenen Fristen für die Besuche einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Anlage regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft wird. Anderenfalls müssen sie mit einer Strafe rechnen.
Festgelegt sind die Fristen im Feuerstättenbescheid. „Jeder Hauseigentümer erhält ihn, soweit noch nicht geschehen, bis Ende 2012 vom Bezirksschornsteinfeger“, sagt Stephan Langer, Vorstand im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in St. Augustin. Der Bescheid listet die Feuerstätten im Haus auf und protokolliert, welche Arbeiten in welchem Zeitraum an der Anlage gemacht werden müssen. Das Papier koste für ein Haus mit bis zu drei Feuerstätten 12,10 Euro. Feuerstätten sind unter anderem Heizkessel, Kamine und Öfen.
Bezirksschornsteinfeger führt weiterhin das Kehrbuch
Der Bezirksschornsteinfeger führt außerdem das Kehrbuch, in dem festgehalten wird, wie viele Feuerstätten es im Haus gibt. Und der Fachmann wird auch weiterhin klingeln: Zweimal in sieben Jahren muss er überprüfen, dass keine weiteren unangemeldeten Feuerstätten im Haus eingebaut wurden. Das koste 40 Euro Grundgebühr plus seine Arbeitszeit. „Auch künftig nimmt er neu installierte Heizungsanlagen, Feuerstellen und Schornsteine ab“, ergänzt Langer.
Schornsteinfeger frei wählen für alle klassischen Aufgaben
Alle anderen klassischen Aufgaben können frei vergeben werden. Dazu gehören die Emissionsmessung der Heizung, die Prüfung der Abgaswege oder das Kehren des Kamins. Den Auftrag darf aber nur ein Fachmann bekommen, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der Handwerkskammer registriert ist.
Hauseigentümer, die einen neuen Kaminkehrer verpflichten, müssen ihrem Bezirksbeauftragtem melden, dass die Aufgaben erledigt wurden. Dieser hält das im Kehrbuch fest. Gehen die Formulare nicht rechtzeitig bis zu 14 Tage nach dem Ende der Frist ein, meldet der Bezirksschornsteinfeger das der zuständigen Verwaltungsbehörde. Das Amt setze dann eine zweite Frist fest, erklärt Langer. Je nach Bundesland koste dieses Versäumnis 40 bis 100 Euro Strafe. Lässt der Hausbesitzer auch die zweite Frist verstreichen, wird die Behörde selbst tätig und beauftragt den Bezirksschornsteinfeger mit den Arbeiten, was mit mehreren Hundert Euro zu Buche schlagen kann.
Lesen Sie auch:
Schornsteinfegergebühren wieder vollständig geltend machen
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.3546
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5201
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4922
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4587
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3991
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
391
-
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung
388
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
367
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
317
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
250
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026
-
Forscher plädieren für höhere Baudichte
28.05.2026
-
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
28.05.2026