Bauen & Sanieren: Artenschutz-Leitfaden senkt Konfliktpotenzial
Bauvorhaben und Artenschutzvorgaben kommen sich immer wieder in die Quere, etwa wenn nächtlicher Baubetrieb mit Beleuchtung sensible Tierarten in der Umgebung stört. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass es zu Auseinandersetzungen während laufender Bauprojekte kommt, bis hin zu Umplanungen oder Stilllegungen, was Investoren Zeit und Geld kostet.
"Die Anforderungen sind fachlich und rechtlich komplex. Das verunsichert die Planungsträger häufig." Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin Baden-Württemberg
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die den Artenschutz regeln. Ein "Artenschutzgesetz" gibt es nicht – das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nennt die Vorschriften zum Schutz besonders bedrohter Tierarten. Dazu gehören beispielsweise auch Fledermäuse, die in Gebäuden Quartier nehmen. Sie könnten insbesondere vom Aus- oder Umbau von Dachböden oder Kellern betroffen sein.
Der neue Leitfaden aus dem baden-württembergischen Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium , der mit dem Umweltminsterium abgestimmt wurde, beschreibt Konflikte bei Bauprojekten und zeigt Lösungen auf. Die sind in Teilen auch bundesweit von Interesse oder könnten als Vorlage für Leitfäden dienen, wo das jeweilige Landesrecht abweicht.
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sagte, die Broschüre solle auch Kommunen und Behörden bei der Beurteilung von Bauvorgaben unterstützen. Unter anderem dem Flächennutzungsplan kommt bezüglich des Artenschutzes eine wichtige Steuerungswirkung zur Konfliktvermeidung und -minderung im Rahmen der Stadtentwicklung zu.
Beispiel "Energetische Gebäudesanierung"
Eine Wohnbaugesellschaft plant, in den nächsten Jahren einen Teil ihrer Gebäude energetisch zu sanieren. Weil erwartet wird, dass dort in Spalten wohnende Fledermäuse und am Gebäude brütende Vogelarten vom Umbau betroffen sein könnten, bietet man den Tieren vorzeitig Alternativen: An Gebäuden, die bereits saniert sind oder erst deutlich später an die Reihe kommen, werden Nisthilfen und Spaltenquartiere angebracht.
Diese werden einem Monitoring unterzogen und die besiedelten Nisthilfen sukzessive den Vorhaben, entsprechend der dort festgestellten Arten, zugeordnet. Auf diese Art und Weise wird innerhalb des Gebäudebestandes der Wohnbaugesellschaft ein Funktionserhalt erreicht. Zur Organisation dieser Tätigkeiten hat die Firma ein internes "Nistkasten-Konto" in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eingerichtet. Maßnahmen zur Tötungsvermeidung werden separat berücksichtigt.
Im Fazit empfiehlt der Leitfaden, eine konzeptionelle Herangehensweise etwa im Gebäudebestand von Wohnungsbaugenossenschaften in Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu erarbeiten. Dadurch könne die zeitliche Verzögerung der Bau- und Umbaumaßnahmen verhindert werden.
Zum kostenlosen Download:
Der Leitfaden Artenschutz Baden-Württemberg
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